FAQ

Unsere Allgemeinen FAQ

STEOP

Die StEOP umfasst 10 ECTS. Das entspricht einem Workload von 250 Stunden.

Sie besteht aus 5 Teilen. Bei der LV-Beschreibung in PH Online steht bei all diesen Lehrveranstaltung in Klammer [STEOP] dabei.

Das kommt darauf an, welcher Teil der StEOP nicht positiv absolviert wurde:

Ringvorlesung: Du darfst die Prüfung 3 mal wiederholen, wobei die letzte Wiederholung vor einer Kommission stattfindet.

SE/UE: Laut Satzung der PH Wien müssen negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen durch neuerliche Absolvierung wiederholt werden.

Wenn du die StEOP nicht bestehst, bist du über die 20 ECTS-AP neben der StEOP gesperrt. Das heißt, dass du bei der Anmeldung im nächsten Semester keine LVs über diese 20 ECTS, die du im vorigen Semester gemacht hast, belegen kannst.

Falls du Schulpraktikum/Coaching 1 nicht pos. absolviert hast musst du dieses im nächsten Semester noch einmal machen und kannst erst im darauffolgenden Semester das Schulpraktikum/Coaching 2 machen, da sie einer Voraussetzungskette unterliegen.

Dann erlischt die Zulassung zum Studium. Eine neuerliche Zulassung ist erst im drittfolgenden Semester möglich. Bsp.: die Zulassung erlischt im WiSe 2020/21, dann ist die neuerliche Zulassung erst im SoSe 2021/22 möglich.

Ja, im Semester wird ein Workload von 30 ECTS empfohlen. Die Differenz dieser 30 ECTS und der StEOP (10 ECTS) können vorgezogen werden. Du kannst also 20 ECTS noch vor Abschluss der StEOP absolvieren.
Nein, gibt es nicht. Es obliegt den Lehrenden, wie sie die Prüfungen gestalten.

Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen sind Seminare, Übungen und Vorlesungen.

Der größte Unterschied ist die Maximalteilnehmeranzahl. In Übungen sind max. 15, in Seminaren max. 27 und bei Vorlesungen > 300 Studierende zugelassen. Zudem sind Seminare und Übungen prüfungsimmanent und Vorlesungen nicht prüfungsimmanent.

In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gibt es nicht nur einen Prüfungsvorgang (Prüfung am Ende der Vorlesung), sondern die zu erbringende Leistung teilt sich in mehrere Teilleistungen (z. B.: Anwesenheit, Portfolio und ein „Quiz“ am Ende der Lehrveranstaltung). 

Die Anwesenheit kann von der LV-Leitung festgelegt werden, achte also beim ersten Termin darauf, ob welche Anforderungen für die LV festgelegt werden. Ansonsten gilt eine Mindestanwesenheit von 80 %. In der Praxis, dem Coaching und den Wahlpflichtfächern gilt jedoch fast immer eine 100 %ige Anwesenheit! 
Sobald eine Teilleistung negativ ist, ist die gesamte Lehrveranstaltung als negativ zu beurteilen. Auch die Anwesenheit ist eine Teilleistung und wird bei nicht Erreichen als negativ beurteilt. Achtung: Die Anwesenheit ist nur eine Mindestanforderung, sie darf also nicht zwischen Notengraden entscheiden! 
Wende dich bitte an das jeweilige Institut: Anhand der ersten LV Nummer kannst du erkennen, welches Institut zuständig ist: 2 IBG (ibg@phwien.ac.at) 4 IBS (ibs@phwien.ac.at) 5 IEP (iep@phwien.ac.at) 
Die Entscheidung über Instrumentalmusik und Rhythmik trifft man bereits vor der LV Anmeldung in Phoodle. Dort wird auch die Kenntnis (Anfänger, Fortgeschritten) erfragt und mit diesen Daten vorgeplant. Macht man diese Voranmeldung aus welchem Grund auch immer nicht, kann kein freier Platz in der jeweilig gewünschten LV gewährleistet werden. Hat man sich für Rhythmik entschieden, muss man noch bei der LV Anmeldung in PH Online die LV „Rhythmik“ belegen. Bei Instrumentalmusik wird dieser Schritt von den Lehrveranstaltungsleiter/innen gemacht (man muss sich nicht extra in PH Online für die LV anmelden). Die Termine werden im Nachhinein mit und von den Lehrveranstaltungsleiter/innen koordiniert und gemeinsam mit euch ausgemacht.

Prüfungen

Insgesamt kannst du die Prüfung dreimal wiederholen, wobei der letzte Antritt kommissionell ist – also hast du insgesamt 4 Prüfungsantritte.

Die Lehrperson kann eine mündliche oder schriftliche Prüfung ansetzen, auch obliegt es dem Lehrenden das Format der schriftlichen Prüfungen zu gestalten (offene Fragen, Multiple-Choice, …).

Ja, mündliche Prüfungen sind öffentlich. Auch können Prüfungszeugen bestimmt werden.

Studienrechtliches und Pflichten

Die Lehrenden haben bis zu max. vier Wochen Zeit eine Note einzutragen. Dies gilt sowohl bei Prüfungen als auch bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen. Bei prüfungsimmanenten LVs gilt entweder der Abgabetermin oder falls es keinen gibt, der letzte Termin der Lehrveranstaltung.

Ja, du kannst nach einer Benotung deine Prüfungsleistungen (nach Terminvereinbarung) einsehen. Lehrende müssen die Unterlagen 6 Monate aufheben und lagern. Einen Antrag auf Aufhebung der Beurteilung der Note kann aber nur innerhalb 2 Wochen ab Beurteilung gestellt werden.

Anerkennungen

Alle erforderlichen Dokumente dafür müssen an die Studien- und Prüfungsabteilung geschickt oder direkt dort hingebracht werden. Im Vorhinein muss über PH Online ein Anerkennungsantrag erstellt werden, der dann ausgedruckt oder per E-Mail der Studienabteilung überbracht wird.

Die genaue Anleitung, wie die Studien- und Prüfungsabteilung die Anerkennung haben möchte, wird bei folgendem Link sehr ausführlich beschrieben: https://phwien.ac.at/abteilung-studien-und-pruefungen/anerkennungen/ 

Laut dem Hochschulgesetz §56 (1) ist eine Anerkennung an folgenden Bildungseinrichtungen zulässig:

1. an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, 

2. in Studien an einer anerkannten inländischen Bildungseinrichtung, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, 

3. an einer berufsbildenden höheren Schule, in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern, 

4. an einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern, 

5. an allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern oder 

6. an österreichischen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht.

Weiters ist auch geregelt, dass die an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates für ein Fach abgelegten Prüfungen für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen sind, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.

Für die Anerkennung brauchst du einerseits das Curriculum oder den Lehrplan der abgeschlossenen Ausbildung, von der du dir was anrechnen lassen möchtest. Dort markierst du die Stellen, die deine anzuerkennenden Lehrveranstaltungen der PH Wien begründen.

Wenn du das erledigt hast sendest du …
… d
as markierte Curriculum oder den Lehrplan der abgeschlossenen Ausbildung,
den Antrag von PH Online,
und ein Zeugnis oder eine Bestätigung, dass du diese Ausbildung oder Vorstudium abgeschlossen hast an die Studien- und Prüfungsabteilung der PH Wien oder bringst es direkt dorthin. 

Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten findest du unter folgenden Link: https://phwien.ac.at/abteilung-studien-und-pruefungen/ 

In der Regel meldet die Studien- und Prüfungsabteilung sehr genau zurück, warum ein Antrag nicht genehmigt wurde und es kann, wenn Fehler aufgetreten sind, ein neuer Antrag gestellt werden. 

So kannst du jederzeit nochmal Rückfragen bei der Studien- und Prüfungsabteilung stellen oder wir als Hochschülervertretung können dir helfen, dass alle erforderlichen Dokumente bereitgestellt werden.  

Natürlich gilt es darauf zu achten, dass es sich in der abgeschlossenen Ausbildung um eine solche handelt, wie sie in der Frage „Von welcher Bildungseinrichtung sind Anerkennungen zulässig?“ beschrieben sind.

Anerkennungen, die VOR Studienbeginn erworben wurden, müssen in den ersten zwei Semestern beantragt werden.
Beispiel: Kommst du ab Okt. 2022 in das 3te Semester, dann hast du bis 30.09.2022 (Ende des 2ten Semesters) Zeit für die Beantragung.
Kommst du ab Okt. 2022 in das 2te Semester hast du bis 28.02.2023 (Ende des 2ten Semesters) Zeit.

Laut dem Hochschulgesetz §56 (1) ist eine Anerkennung an folgenden Bildungseinrichtungen zulässig:

1. an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, 

2. in Studien an einer anerkannten inländischen Bildungseinrichtung, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, 

3. an einer berufsbildenden höheren Schule, in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern, 

4. an einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern, 

5. an allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern oder 

6. an österreichischen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht.

Weiters ist auch geregelt, dass die an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates für ein Fach abgelegten Prüfungen für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen sind, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.

Für die Anerkennung brauchst du einerseits das Curriculum oder den Lehrplan der abgeschlossenen Ausbildung, von der du dir was anrechnen lassen möchtest. Dort markierst du die Stellen, die deine anzuerkennenden Lehrveranstaltungen der PH Wien begründen.

Wenn du das erledigt hast sendest du …
… d
as markierte Curriculum oder den Lehrplan der abgeschlossenen Ausbildung,
den Antrag von PH Online,
und ein Zeugnis oder eine Bestätigung, dass du diese Ausbildung oder Vorstudium abgeschlossen hast an die Studien- und Prüfungsabteilung der PH Wien oder bringst es direkt dorthin. 

Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten findest du unter folgenden Link: https://phwien.ac.at/abteilung-studien-und-pruefungen/ 

In der Regel meldet die Studien- und Prüfungsabteilung sehr genau zurück, warum ein Antrag nicht genehmigt wurde und es kann, wenn Fehler aufgetreten sind, ein neuer Antrag gestellt werden. 

So kannst du jederzeit nochmal Rückfragen bei der Studien- und Prüfungsabteilung stellen oder wir als Hochschülervertretung können dir helfen, dass alle erforderlichen Dokumente bereitgestellt werden.  

Natürlich gilt es darauf zu achten, dass es sich in der abgeschlossenen Ausbildung um eine solche handelt, wie sie in der Frage „Von welcher Bildungseinrichtung sind Anerkennungen zulässig?“ beschrieben sind.

Beurlaubung

Beantragt man eine Beurlaubung, kann man sozusagen für ein Semester oder ein gesamtes Studienjahr das Studium aussetzen. So würdest du, wenn du zum Beispiel dein 3. Semester aus den Gründen, die in der Frage „Welche Gründe gibt es für eine Beurlaubung?“ beantwortet sind, eine Beurlaubung beantragen müssen bzw. wollen, würde erst das nächste Semester, wo die Beurlaubung wieder aufgehoben wird, als dein drittes gelten.

Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden (§ 58 Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F.).  

Die Gesetzeslage für die Pädagogische Hochschule besagt dahingehend unter HG 2005 § 58/Absatz 1:
Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester wegen …

… Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder
… Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert oder
… Schwangerschaft oder
… Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten oder
… Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres bescheidmäßig zu beurlauben.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig (§ 58 Abs. 3 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F.). 
Eine Beurlaubung kann für ein Semester oder ein gesamtes Studienjahr beantragt werden. 

Einerseits findest du sehr ausführliche Informationen spezifisch für die Pädagogische Hochschule Wien in der Satzung der PH Wien.

Eine Beurlaubung ist mit mehreren Gründen möglich und alle wichtigen Dokumente dafür findest du unter § 45 Beurlaubung und § 46 Beurlaubungsantrag.  

Grundsätzlich ist die Beurlaubung auch im Hochschulgesetz 2005 unter § 58 geregelt.

Dafür muss der zuständige Antrag ausgefüllt werden, der in dem jeweiligen Institut abgegeben und bestätigt werden muss. Alle wichtigen Informationen sind dahingehend unter folgendem Link zu finden: https://phwien.ac.at/service/studien-und-pruefungsabteilung/beurlaubung. 

Anmeldeverfahren EVSO 2017

Seit dem SoSe 20/21 haben wir an der Pädagogischen Hochschule das Anmeldeverfahren nach EVSO 2017. Dieses Programm reiht die Studierenden bei der Anmeldung nach folgenden Kriterien:

1. Studienplanzuordnung (PF/WF vor FF): Bewertung der Studienplanzuordnung: Pflichtfach = 2, Wahlfach = 2, Freifach = 1; es wird nur die höchstwertige Zuordnung getroffen.

2. Absolvierte ECTS-AP (inkl. Master-, Doktoratsstudium- und Fremdunibonus): Summe der ECTS-AP, die ein*e Studierende*r innerhalb eines Studiums (Studienganges) erhalten hat; wenn ein Unterrichtsfach/Studium bei einer Fremduniversität zugeordnet ist oder ein Erweiterungsstudium (insbes. Lehramt) vorliegt, werden diese ECTS-AP für die Reihung verdoppelt; wenn das betrachtete Studium ein Master- oder Doktoratsstudium an der der LV übergeordneten Fakultät ist, wird ein Bonus von 180 ECTS-AP zuerkannt. 

3. Absolvierte Semester im Studium: Anzahl der Semester die ein*e Studierende*r innerhalb eines Studiums (Studienganges) absolviert hat.

4. Los: eine Zufallszahl mit 4 Stellen.

Fixplätze werden erst zugeteilt, wenn die Anmeldephase zu Ende ist. Anhand des Wartelistenplatzes, der dir automatisch zugeteilt wird, sobald du dich angemeldet hast, kannst du deinen Platz und die Höchstteilnehmerzahl vergleichen und beobachten, ob du einen möglichen Fixplatz bekommen wirst (wenn du innerhalb der Maximalteilnehmeranzahl bist).
Dieses Anmeldesystem berücksichtigt nicht, wann du dich für einen Kurs anmeldest. So kannst du dich im Zeitraum der möglichen Anmeldungen, wann du Zeit hast anmelden und der Algorithmus generiert deinen Wartelisteplatz unabhängig des Anmeldezeitpunktes. 
Sobald die Anmeldephase zu Ende ist, werden dir in den darauffolgenden Tagen die Fixplätze zugewiesen und man wird per E-Mail dahingehend informiert.
Hier gibt es zwei Fälle zu unterscheiden: – Bist du nach der Fixplatzzuteilung noch einer Warteliste und du siehst, dass es noch keine Fixplätze in dieser LV gibt, melde dich beim zuständigen Institut bzw. Beim IHM der PH Wien – hier handelt es sich um ein technisches Problem. – Bist du auf der Warteliste und alle Fixplätze sind zugeteilt, kannst du zum ersten Termin der LV erscheinen, um bei Abwesenheit eines Studis der Fixplatzliste den Platz nachzurücken.
Es gibt auch eine Nachmeldefrist, um sich gegebenenfalls noch bei Lehrveranstaltungen mit freien Plätzen eintragen zu können. Eine Übersicht zu den LVs mit freien Plätzen wird von der Pädagogischen Hochschule per E-Mail an alle Studierenden ausgeschickt und man kann sich direkt bei denen melden, um die Plätze noch zu erhalten bzw. kannst du dich via PH Online dort in der Nachmeldefrist anmelden. Ansonsten empfehlen wir Vorlesungen zu besuchen, um restlichen ECTS aufzufüllen.
Nach wie vor gilt, dass wenn man beim ersten Termin der Lehrveranstaltung nicht erscheint, von der Professorin oder dem Professor abgemeldet wird. So kannst du vermeiden, dass dir eine negative Beurteilung eingetragen wird und jemand von der Warteliste freut sich über einen Fixplatz in der Lehrveranstaltung. Natürlich kannst du dich auch einfach vorher via PH Online von der LV abmelden. Beachte hier aber bitte die Anmeldefrist!

Schulpraktikum

Ja kannst du, genauer Informationen über den Ablauf und die Anmeldung findest du hier: http://bit.ly/327Ye5B

Frist: 24.09 für das Wintersemester und 24.02. für das Sommersemester

 

Nein, laut Curriculum darf man dies nur an Wiener Schulen (Sondervertrag bei der Bildungsdirektion Wien!).

Ab Anfang September findet man im Feld „Anmerkungen“ direkt unter der jeweilige Gruppe die Schulstandorte (meist ca. drei Standorte). Die Schulstandorte für das erste und zweite Semester werden erst im September von der PH Wien eingeteilt/ausgemacht, somit erscheinen diese Daten später (vermutlich im Laufe des Septembers).

AUSNAHME: Bei der LV Gruppe Sammelgruppe steht kein Standort, da man sich hier nur anmeldet, wenn man bereits mit Sondervertrag an einer Wiener Schule unterrichtet.

Beim ersten Schulpraktikum Termin mit euren PH Wien Profs. erfolgt dann die Zuteilung, wer in welche konkrete Schule geht.